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Wer wir sind

Wir sind eine auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Aarau. Seit 2015 beraten und vertreten wir (vormals als Pfisterer Fretz Munz Rechtsanwälte) Privatpersonen, Unternehmen der Immobilienbranche und Gemeinden.

Wir unterstützen unsere Klientinnen und Klienten in Baubewilligungs-, Einwendungs- und Beschwerdeverfahren, bei Zonen- und Gestaltungsplanungen, Erschliessungsfragen, Enteignungen, Immissionen, Ortsbild- und Denkmalschutz, im öffentlichen Beschaffungswesen, im Werkvertragsrecht, bei Planer- und Architektenverträgen sowie im Immobilien- und Mietrecht.

Mehrere unserer Anwälte tragen den Fachanwaltstitel SAV Bau- und Immobilienrecht. Wir verbinden ausgewiesenes Fachwissen und Erfahrung mit pragmatischem Vorgehen und persönlicher Betreuung. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, suchen wir sie. Wo eine klare Interessenvertretung nötig ist, handeln wir konsequent, auch vor Behörden und Gerichten.

Unsere Kanzleierfahrung wird ergänzt durch Lehrtätigkeiten, Verwaltungsratsmandate und politische Ämter. Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.

Unser Team

Aktuelles

22.09.2026

Auslegung von Dienstbarkeiten durch Verwaltungsbehörden

Grundeigentümer können vom öffentlichen Baurecht abweichende Regelungen treffen. Das Paradebeispiel stellen Näher- oder Grenzbaurechte dar. Demgemäss kommt es gar nicht so selten vor, dass eine Baubehörde oder ein Verwaltungsgericht auf einmal mit Auslegungsfragen konfrontiert ist, obschon die Auslegung von Dienstbarkeitsverträgen und darauf basierenden Grundbucheinträgen Sache des Zivilrichters wäre. Fraglich ist, inwiefern Baubehörden oder Verwaltungsgerichte die Aufgabe des Zivilrichters übernehmen dürfen resp. müssen.

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