Antwort: Ja. Die meisten kantonalen Gebäudeversicherungen - so auch im Kanton Aargau- übernehmen Feuer- und Elementarschadenrisiken wie Hagelschlag an Solarstromanlagen. Nach Abschluss der Montagearbeiten ist die kantonale (obligatorische) Gebäudeversicherung zu informieren, damit diese den Gebäudewert unter Einschluss der neu erstellten Photovoltaikanlage neu berechnen kann. Zur versicherten Anlage gehören alle Teile, die zu deren Betrieb notwendig sind: Module und Wechselrichter, Montagerahmen, Kabel, Befestigungselemente, Überspannungseinrichtungen, Fernüberwachung, inklusive Einrichtungen im Keller, etc. Sofern die Solarpanels nicht über die kantonale Gebäudeversicherung versichert werden müssen, kann die Anlage über einen privaten Gebäudeversicherer versichert werden.

Zu überlegen ist allerdings auch, ob die Solaranlage etwas umfassender geschützt werden soll als nur gegen Feuer- und Elementarschadenrisiken. Im Rahmen einer sogenannten All Risk-Versicherungslösung ist die Photovoltaikanlage grundsätzlich gegen alle plötzlich auftretenden Beschädigungs- und Zerstörungsrisiken aus dem Betrieb der Anlage geschützt, beispielsweise auch gegen Schneelast oder Vandalismus. Zudem können Ertragsausfälle und Mehrkosten aus technischen Defekten oder Reparaturkosten abgedeckt werden. Schäden, die durch allmähliche Einwirkung auf die Anlage entstehen oder durch reine Abnutzung begründet sind, werden vom Versicherungsschutz allerdings nicht erfasst.

Schliesslich ist auch daran zu denken, dass Hauseigentümer gegenüber Dritten bei Sach- und/oder Personenschäden haftpflichtig werden können, wenn beispielsweise ein Solarpanel von der Fassade herunterstützt und jemanden verletzt und ein Verschulden respektive eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, zum Beispiel wegen ungenügendem Unterhalt. In der Regel schliesst die Privathaftpflichtversicherung (für Unternehmen: Betriebshaftpflichtversicherung) die Haftpflicht für durch Photovoltaikanlagen verursachte Schäden mit ein. Eine Überprüfung der Haftpflichtfrage anhand der anwendbaren Versicherungs­bedingungen ist in jedem Fall empfehlenswert.

Also: Sie können die Photovoltaikanlage nicht nur versichern, Sie müssen dies je nach Kanton sogar, beispielsweise im Kanton Aargau. Es empfiehlt sich in jeden Fall zu prüfen, ob der Versicherungsschutz über das Minimum hinaus erweitert werden soll.