Gegen solche rückwirkende Klauseln von Initiativen hat sich nun politischer Widerstand formiert. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) ist der Ansicht, dass Volksinitiativen, welche rückwirkende Bestimmungen enthalten, künftig ungültig erklärt werden sollen. Als Beispiel für solche Initiativen wurde explizit die Erbschaftssteuerreform genannt. Die Bürgerinnen und Bürger müssten in Treu und Glauben davon ausgehen können, dass Regeln, die zum Zeitpunkt einer Handlung in Kraft sind, auch weiter gelten.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) setzte sich am 23. Januar 2015 allgemein und vertieft mit dem Thema auseinander und führte eine breite Anhörung von Experten durch. Sie wird an einer nächsten Sitzung entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht, und wenn ja, welche Vorschläge weiterverfolgt werden sollen.

Hier der Link zur Medienmitteilung der SPK-S.