Bei der im August 2020 teilrevidierten baselstädtischen Verordnung über das Grundbuch handelt es sich um einen speziellen kantonalen Erlass zum Sachenrecht. Der Regierungsrat war sich wohl bewusst, dass die fragliche Teilrevision nicht nur für das Zivilrecht Folgen zeitigt. In dieser Untersuchung wird dargestellt, welche Konsequenzen die Revision für die Raum- bzw. Bebauungsplanung hat. Dass die Regierung damit gerechnet hat, ist eher unwahrscheinlich. Der Beitrag illustriert, dass gerade bei der Anpassung von grundlegenden Erlassen grösste Sorgfalt geboten ist. Nicht in Betracht gezogene Folgen können natürlich auch unerwünscht sein.

Autor/en

Dr. iur.

Michael Pletscher

Rechtsanwalt