Ziele der IVBH

Die IVHB vereinheitlicht die Baubegriffe und Messweisen unter den Konkordatskantonen (Vereinheitlichung). Angestrebt wurden Definitionen mit möglichst geringem Interpretationsspielraum (Rechtssicherheit).⁴ Das Planungsund Baurecht soll für die Wirtschaft und die Bevölkerung vereinfacht werden (Vereinfachung). Damit werden auch ein volkswirtschaftlicher Nutzen und ein kostengünstigeres Bauen bezweckt (Kostenersparnis).⁵ Nebenbei sollen mit der IVHB auch Nachteile im internationalen Standortwettbewerb bekämpft werden (internationaler Standortwettbewerb); ein Investor soll beispielsweise die Eignung eines Grundstückes für seine Projekte ohne beträchtlichen Aufwand beurteilen können.⁶ Schliesslich soll mit der IVHB einem Bundesbaugesetz zuvorgekommen werden (Schutz des Föderalismus).⁷

Autor/en

lic. iur.

Christian Munz

Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht