Bisher war es schwierig, Auskunft über die öffentlich-rechtlichen Eigentums­beschränkungen (ÖREB) auf einem Grundstück zu erfahren. Die Auskünfte mussten bei den zuständigen Stellen des Kantons oder der Gemeinde abgefragt werden oder es waren teils aufwändige eigene Abklärungen notwendig.

Mit dem nun in diesen Tagen schweizweit eingeführten ÖREB-Kataster (vgl. Medienmitteilung vom 11. November 2021 von Swisstopo Wabern/BE) ist die Suche wesentlich vereinfacht. Der Kataster enthält Informationen über die Grund­stücke in der ganzen Schweiz und ist im Internet abrufbar. Eine Website des Bundes ist das Eingangsportal dazu: https://www.cadastre.ch/de/oereb.html. Über die Kantonswebsites können die ÖREB-Kataster ebenfalls abgefragt werden.

Der Kataster fasst die Informationen zu den wichtigsten Einschränkungen, die ein Grundstück betreffen, in einem Informationssystem vollständig, zuverlässig und verständlich zusammen. Er enthält Auskünfte wie die Zuweisung zu den Nutzungszonen, geltende Baulinien, vorhandene Bodenbelastungen, die Frage, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, verfügte Grundwasserschutzzonen, geltende Lärmempfindlichkeitsstufen oder Abstandslinien und vieles mehr. Damit kann verlässlich gearbeitet werden, 24 Stunden am Tag das ganze Jahr.

Informationen über privatrechtliche Beschränkungen wie Fuss- und Fahrweg­rechte, Näherbaurechte, usw., sind nach wie vor bei den zuständigen Grund­buchämtern erhältlich, sei dies online oder dann beim Grundbuchamt vor Ort.

Um ein Gesamtbild eines Grundstücks, von den geltenden Regeln sowie von allenfalls bestehenden Einschränkungen zu erhalten, müssen beide Register abge­fragt werden: der ÖREB-Kataster für die öffentlich-rechtlichen Einschränkungen, das Grundbuch für die privatrechtlichen. Erst dann besteht das vollständige Bild.