Nach dem Gemeindegesetz des Kantons Aargau (SAR 171.100, GG) liegt die Unterschriftenzahl für Initiativen und Referenden bei 10% der Stimmberechtigten. Die Hürden sind damit vor allem in grossen Gemeinden sehr hoch. In einer Gemeinde mit rund 22'000 Einwohner/innen bzw. rund 14'500 Stimmberechtigten (wie Aarau) müssen 1'450 Unterschriften gesammelt werden. Im Vergleich dazu reichen im Kanton Aargau bei einer Bevölkerungszahl von 708'000 (Ende Juni 2022) 3'000 Unterschriften. Dieses Verhältnis auf Ebene Kanton bzw. Gemeinde stimmt nicht ansatzweise überein.

Der Grosse Rat hat die Unterschriftenzahl für Gemeinden mit Einwohnerrat daher gesenkt. Neu können 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen (§ 58 Abs. 1 GG) oder eine Initiative lancieren (§ 60 Abs. 1 GG). In den Gemeinden mit Gemeindeversammlung hat die Unterschriftenzahl nicht geändert. Die Gemeinden erhalten jedoch mehr Flexibilität und können die Limite neu bis auf 5 % senken. Das Maximum liegt unverändert bei 25 % für ein Referendum.

Der Grosse Rat wollte die Stellung der Gemeindeversammlung nicht durch eine Senkung der Referendumshürde in Frage stellen. Die Gemeinden sollen selbst entscheiden. Bei den Gemeinden mit Einwohnerrat sah der Grosse Rat jedoch keinen Grund, die Beschlüsse des Einwohnerrates durch eine hohe Hürde stärker zu schützen als jene des Grossen Rates, gegen die mit 3'000 Unterschriften das Referendum möglich ist.

Die Änderung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.