Dienstbarkeiten und nachbarrechtliche Fragen prägen das Verhältnis zwischen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.

Dienstbarkeiten regeln beispielsweise Wegrechte, Leitungsrechte, Baubeschränkungen, Wohnrechte oder Nutzniessungen. In der Praxis sind Dienstbarkeiten häufig Quellen von Streitigkeiten, insbesondere wenn ihr Inhalt unklar formuliert ist oder sich die tatsächlichen Verhältnisse seit der Begründung verändert haben. Wir beraten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Gemeinden bei der Begründung, Änderung und Löschung von Dienstbarkeiten 

Lärm, Schattenwurf, Erschütterungen, Gerüche, Staub oder übermässige Einwirkungen durch Bauprojekte können das nachbarschaftliche Verhältnis erheblich belasten und rechtliche Ansprüche begründen. Wir beraten und vertreten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bauherrschaften auch in diesem Gebiet.