Enteignungsrechtliche Fragen stellen sich insbesondere bei Strassenbauprojekten, Infrastrukturanlagen, öffentlichen Bauten oder raumplanerischen Massnahmen (Umzonungen, Auszonungen, Baulinien etc.). Dabei geht es um Eigentumseingriffe, Nutzungsbeschränkungen und Entschädigungsansprüche. Wir vertreten Private, Gemeinden und öffentliche Körperschaften in formellen Enteignungsverfahren sowie in Verfahren zur materiellen Enteignung. Dazu gehören die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Entschädigungsforderungen. Wir beraten Sie auch in Fragen der materiellen Enteignung, etwa wenn raumplanerische Massnahmen Ihren Handlungsspielraum als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer erheblich einschränken. Mit unserem fundierten Wissen im öffentlichen Recht und unserer Erfahrung finden wir für Sie die beste Strategie.