Das Gemeinde-, Staats- und Verwaltungsrecht prägt das Verhältnis zwischen Privaten, Unternehmen, Gemeinden und dem Staat. Gemeinden stehen dabei in besonderer Verantwortung: Sie sind Planungsbehörde, Baubewilligungsbehörde, Grundeigentümerin, öffentliche Auftraggeberin und Regulierungsinstanz zugleich.

 

Wir beraten und vertreten Gemeinden, Private und Unternehmen in Verwaltungsverfahren vor kommunalen und kantonalen Behörden sowie vor dem Verwaltungsgericht und dem Bundesgericht. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Rechtsmittel gegen behördliche Verfügungen, Staatshaftungsansprüche, Abgaben- und Gebührenfragen, Verfahren mit baurechtlichem Bezug sowie Fragen rund um die Nutzung des öffentlichen Raums.

 

Gemeinden unterstützen wir zudem in Fragen des Gemeindeorganisationsrechts, des Planungs- und Baurechts sowie beim Erlass von Reglementen. Ebenso beraten wir Privatpersonen und Gemeinden in Fragen des Stimm- und Abstimmungsrechts, etwa im Anschluss an Gemeindeversammlungen, bei kommunalen Abstimmungen oder im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeinderäte.