Bei grösseren Bauprojekten werden Bauleistungen häufig nicht einzeln vergeben, sondern an einen Generalunternehmer (GU) oder Totalunternehmer (TU) übertragen, der die gesamte Ausführung bzw. Planung und Ausführung aus einer Hand erbringt. Wir beraten Bauherrschaften bei der Wahl der geeigneten Vertragsform und begleiten sie bei der Verhandlung und beim Abschluss von GU- und TU-Verträgen. Wir prüfen die Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit, Ausgewogenheit und rechtliche Risiken, Leistungsbeschreibungen und Gewährleistungsregeln. Ebenso vertreten wir Generalunternehmen und Totalunternehmen bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche gegenüber Bauherrschaften oder Subunternehmern.