Mit Gestaltungsplänen und Erschliessungsplänen lassen sich die Nutzung und Erschliessung einzelner Grundstücke oder Gebiete detaillierter regeln. Sie ermöglichen es, Bauprojekte zu realisieren, die über die Regelbauweise hinausgehen, und bieten Spielraum für qualitätsvolle und massgeschneiderte Lösungen. Wir begleiten Bauherrschaften, Investorinnen und Investoren sowie Gemeinden bei der Erarbeitung von Gestaltungs- und Erschliessungsplänen und in Rechtsmittelverfahren. Im Zusammenhang mit Erschliessungen bieten wir Gemeinden, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zudem Unterstützung bei Fragen zu Projektierung, Finanzierung (Beiträge, Beitragspläne, Gebühren) und Erschliessungsverträge. Unsere langjährige Erfahrung mit kommunalen und kantonalen Behörden erlaubt uns, die entscheidenden Fragen frühzeitig zu erkennen und Ihre Interessen wirkungsvoll zu vertreten.