Immobilientransaktionen bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Begleitung. Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Liegenschaften oder Entwicklungsarealen stellen sich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragen zugleich. Wir beraten Privatpersonen, Immobiliengesellschaften, institutionelle Anleger und Gemeinden bei sämtlichen Transaktionen im Bereich des Immobilienrechts. Dazu gehören die Prüfung und Ausgestaltung von Kaufverträgen sowie die Beratung zu Gewährleistung und Haftung sowie die rechtliche Due Diligence. Wir identifizieren Risiken aus Grundbuchauszügen, Dienstbarkeiten, öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Mietverhältnissen, hängigen Verfahren oder planungsrechtlichen Vorgaben. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung. Unser Ziel ist eine umfassende und vorausschauende Beratung. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung.