Das öffentliche Baurecht regelt, was wo und wie gebaut werden darf. Es umfasst das Baubewilligungsverfahren und die rechtlichen Anforderungen an Bauprojekte. Wir begleiten und vertreten Bauherrschaften, Investorinnen und Investoren, Planungsbüros sowie Gemeinden in sämtlichen Phasen des Baubewilligungsverfahrens. Dazu gehören die Erarbeitung und Prüfung von Baugesuchen, die Beratung bei der Projektentwicklung sowie die Vertretung in Einwendungs- und Beschwerdeverfahren. Unsere Beratung und Begleitung umfasst Bauvorhaben im Baugebiet wie auch ausserhalb der Bauzonen. Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir das Baugesetz (BauG), die Bauverordnung (BauV) und die IVHB ebenso wie die Praxis der Baubewilligungsbehörden, der Verwaltung und der Gerichte. Diese Erfahrung setzen wir ein, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihre Interessen wirksam zu vertreten.