Planungs- und Architektenleistungen sind anspruchsvoll und vielschichtig. Streitigkeiten entstehen häufig bei Honorarfragen, Leistungsumfang, Planungsfehlern, Terminverzug, Projektänderungen, Gewährleistung oder der Abgrenzung von Verantwortlichkeiten.

 

Wir beraten Architektinnen, Architekten, Ingenieure, Planer, Bauherrschaften sowie General- und Totalunternehmen bei der Ausgestaltung, Prüfung und Verhandlung ihrer Verträge.

 

Wir sind mit den einschlägigen SIA-Ordnungen, insbesondere SIA 102 und SIA 103, vertraut. Bei Streitigkeiten vertreten wir Sie aussergerichtlich und gerichtlich, namentlich bei Honorar- und Haftungsfragen, Planungsfehlern, mangelhafter Projektleitung, Terminverzug, Urheberrechtsfragen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche gegenüber Bauherrschaften, Unternehmern, Subunternehmen und weiteren Projektbeteiligten. eine Rolle spielen. Wir kennen die relevante Rechtsprechung und beraten Sie dazu.