Das Raumplanungsrecht bildet den übergeordneten Rahmen für die Nutzung des Bodens in der Schweiz. Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) sowie die kantonalen Planungs- und Baugesetze bilden die massgebenden Grundlagen. Wir beraten und vertreten Gemeinden, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Investorinnen und Investoren in allen Fragen der Richt- und Nutzungsplanung. Dazu gehören Ortsplanungsrevisionen, Zonenplanänderungen, Bau- und Nutzungsordnungen, Reglemente sowie weitere planungsrechtliche Erlasse. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung von Auszonungen und Umzonungen und Entschädigungen nach Zonenplanänderungen. Unser Augenmerk gilt überdies der Mehrwertabgabe, die bei planungsbedingten Mehrwerten anfällt und deren rechtliche Ausgestaltung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Besondere Erfahrung haben wir auch bei Einzonungen, Auszonungen, Umzonungen, Entschädigungsfragen nach Planungsmassnahmen. Wir kennen die raumplanerischen Herausforderungen im Kanton Aargau und den angrenzenden Kantonen aus der täglichen Praxis und entwickeln mit Ihnen rechtssichere Lösungen.