Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Bund, Kantone, Gemeinden und weitere öffentliche Auftraggeber. Es verlangt transparente Verfahren, faire Wettbewerbsbedingungen und eine sorgfältige Dokumentation.

Mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und den kantonalen Submissionsgesetzen sowie der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) steht ein umfassendes Regelwerk zur Verfügung, das wir für unsere Klientinnen und Klienten gezielt einsetzen. Wir beraten öffentliche Auftraggeber (vor allem Gemeinden) bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen, von der Wahl des Verfahrens über die Formulierung der Eignungs- und Zuschlagskriterien bis zur Zuschlagsverfügung und im Beschwerdeverfahren. Ebenso vertreten wir Anbieterinnen und Anbieter, die einen Zuschlag anfechten oder ihre Rechte in einem laufenden Vergabeverfahren wahren wollen. Wir kennen die Praxis der Aargauer Vergabebehörden und des Verwaltungsgerichts und beraten und vertreten Sie auch bei ausserkantonalen Beschaffungen sowie bei vergaberechtlichen Spezialfragen.