Umweltrechtliche Fragen können Bau- und Planungsvorhaben erheblich beeinflussen. Lärmschutz, Immissionen, Altlasten, Gewässerschutz, Abfallrecht und Umweltverträglichkeitsprüfungen sind häufig entscheidend für die Bewilligungsfähigkeit und Umsetzung eines Projekts.

 

Wir beraten Bauherrschaften, Unternehmen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Gemeinden in umweltrechtlichen Fragen mit Bezug zum Bauen und Planen. Dazu gehört die Beurteilung der Lärmbelastung, Bauen in lärmbelasteten Gebieten, altlastenrechtliche Fragen, Kostenverteilung unter Verursachern, Immissionsbeschwerden und Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Unser Ziel ist es, umweltrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar sind. Wir führen auch Immissionsbeschwerdeverfahren und unterstützen Gemeinden in solchen Anliegen.