Das Werkvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherrschaften und Bauunternehmen, Handwerkern und weiteren am Bau beteiligten Unternehmern. Rechtsgrundlagen sind das Obligationenrecht (OR) sowie allenfalls die SIA-Norm 118. Wir beraten und vertreten Bauherrschaften und Unternehmer gleichermassen — von der Vertragsgestaltung über die Bauausführung bis zur Abnahme und darüber hinaus. Dazu gehören die Ausarbeitung massgeschneiderter Werkverträge und die Beratung und Vertretung von Forderungen aus Werkverträgen. Bei Baumängeln begleiten wir Sie von der Mängelrüge über das Beweissicherungsverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Mängelrechte. Ebenso unterstützen wir Sie bei Bauhandwerkerpfandrechten, sei es bei deren Eintragung, Durchsetzung oder Abwehr. Unser Ziel ist eine pragmatische Konfliktlösung, die Zeit und Kosten spart, wenn nötig aber auch die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.